Kein Widerrufsrecht bei Termingebundenen Veranstaltungen
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Da der Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen über unseren Online-Shop den Zugang zu einer zeitlich bestimmten Freizeitveranstaltung beinhaltet, ist ein Widerruf des Kaufs nicht möglich.
Bitte beachte, dass mit Abschluss der Bestellung ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande kommt, der nicht widerrufen werden kann.